Masterclass ESG Implementation Manager: Machen wir auch Ihr Unternehmen fit im Hinblick auf ESG

Die Corporate Social Reporting Directive (CSRD) gilt für große und für kapitalmarktorientierte Unternehmen für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2024 beginnen. Für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen tritt die Pflicht zur Veröffentlichung ab dem 1. Januar 2026 in Kraft. Indirekt werden alle Unternehmen betroffen sein, da sowohl Lieferanten als auch Kunden entsprechende Abfragen für ihre jeweiligen Berichterstattungen implementieren werden.

Die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells wird zudem eine Kernanforderung an Sanierungskonzepte gemäß IDW S6, um die Vertrauensgrundlage zu Kreditgebern wieder sicherzustellen. Auch im Rahmen von M&A-Transaktionen werden neben der klassischen Due Diligence Nachhaltigkeitsaspekte analysiert & werden zu einem zentralen Werttreiber.

Egal ob Sondersituation oder nicht: Es ist entscheidend, dass Entscheidungsträger frühzeitig mit der konkreten Implementierung beginnen, um die Anforderungen datenbasiert zu erfüllen und zugleich als Wettbewerbsfaktor zu nutzen.

Im Rahmen der Masterclass „ESG Implementation Manager“ wurden folgende Themen vermittelt:

  • Grundlagen der Sustainability-Regulatorik
  • ESG in der Unternehmensstrategie
  • Aufbau von ESG Kennzahlensystemen
  • Aufbau von ESG-Nachhaltigkeitsreportings
  • ESG Change Management
  • ESG im Kontext von Restrukturierungen/Sanierungen und M&A-Transaktionen
  • ESG-Rating und Auswirkungen auf die Finanzierung
  • Neue Verantwortung der Finanzfunktion

Weitere Informationen zur Fortbildung: www.ifus-institut.de